Vermögensschäden werden häufig im Rahmen der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit abgesichert, sie können aber auch separat versichert werden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Dienstleistungsunternehmen und/oder Personen wichtig, die im Dienstleistungssektor eine beratende Tätigkeit ausüben. Hierzu gehören Anwälte, Immobilienmakler, Steuerberater, Gutachter, Architekten, Ingenieure aber auch Grafiker, Dolmetscher oder Amtsvormünder.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert das Risiko von sogenannten reinen Vermögensschäden ab. Reine Vermögensschäden werden als solche verstanden, wenn sie nicht Resultat eines Personen- oder Sachschadens sind. Ein Beispiel wäre die Vermittlung eines Grundstücks, das sich nicht wie vorher zugesagt zu bestimmten Zwecken nutzen lässt, durch einen Immobilienmakler.
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