Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die klassisch oder fondsgebunden mit oder ohne Garantien ausgestaltet werden kann. Als Zusatzversicherungen können Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrenten vereinbart werden. Das Kapital kann verrentet oder als Einmalzahlung in Anspruch genommen werden.
Der Arbeitgeber fungiert als:
- Versicherungsnehmer
- Beitragszahler (auch bei Entgeltumwandlung, wobei hierbei wirtschaftlich die Beiträge dem AN zugerechnet werden)
Der Arbeitnehmer ist:
- versicherte Person
- bezugsberechtigt
![](https://sorgvor.de/wp-content/uploads/2022/12/bav_vorteile-uai-258x296.jpg)
Schematisch sieht eine Direktversicherung wie folgt aus:
![](https://sorgvor.de/wp-content/uploads/2022/12/bav_rechtsanspruch-uai-258x188.jpg)
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