§ 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) besagt: Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Das StVG beschreibt in § 7 die sogenannte Gefährdungshaftung von Fahrzeugführern/-haltern. Das bedeutet, der Schädiger haftet in diesem Fall auch ohne Verschulden bzw. ohne vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten.
In Deutschland herrscht daher für das Halten von Kfz eine Versicherungspflicht und für die Versicherungsgesellschaften ein Kontrahierungs-/ Annahmezwang in Bezug auf Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Zusätzlich können Sie sich freiwillig gegen Schäden an Ihrem eigenen Kraftfahrzeug, neben möglichen Ansprüchen gegen den Schadengegner, mit der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung absichern.
Bei der Bestimmung der Prämien durch die Versicherungsgesellschaften kommt es u.a. auf folgende Merkmale an:
- Fahrzeugtyp
- Zulassungsbezirk
- Schadenfreiheitsrabattsystem
- Nutzerkreis
- Geschlecht
- Alter
- Beruf
- Fahrleistung
- Abstellplatz
- Und viele mehr….
Wichtige Leistungsmerkmale, die es bei Vertragsabschlusss einer Kfz-Versicherung zu beachten gilt, sind u.a.:
- Entschädigung zum Neuwert
- Mallorcadeckung
- Erweiterte Wildschadenklausel
- Leistung der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit
- und vieles mehr…
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!