Überblick

Wer verreist, ob privat oder beruflich, sollte sich immer die Frage stellen: Wie bin ich im Ausland versichert?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen krankheitsbedingte Auslandsrechnungen in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen nicht immer bzw. häufig nur zu einem Teil. Im außereuropäischen Ausland werden generell gar keine Leistungen übernommen – noch nicht einmal anteilig. Die Kosten für einen Rücktransport aus dringend medizinscher Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nie.

Die private Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei allen unvorhersehbaren Krankheitsfällen und übernimmt u.a. die Kosten für:

  • Ambulante Heilbehandlungen
  • ärztlich verordnete Medikamente
  • schmerzstillende Zahnbehandlung und dafür notwendige Zahnfüllungen
  • Krankenhausbehandlungen als Privatpatient einschließlich notwendiger Operationen
  • medizinisch notwenigen Rücktransport
  • und vieles mehr…

Bei der Auswahl des richtigen Anbieters und des Tarifs kommt es neben den Leistungen und der Höhe der Beiträge auch darauf an, wohin ins Ausland Sie reisen möchten (problematisch z.B. Russland, Ukraine, etc.) sowie darauf, wie lange Sie im Ausland verweilen wollen. I.d.R. sind bei einfachen Auslandsreisekrankenversicherungen nämlich 42 bis max. 70 Tage versichert. Längere Reisen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit den Versicherern.

Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.

Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!