Die Betriebsausfallversicherung zielt vor allem auf die freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Rechtsanwälte etc. ab, bei denen der Ausfall einer einzigen Person zu erheblichen finanziellen Einbußen für das Unternehmen führen kann. Im Gegensatz zur Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Unterbrechung infolge eines Sachschadens abgedeckt, steht bei der Betriebsausfallversicherung der durch Krankheit oder Unfall der versicherten Person bedingte Ausfall im Vordergrund. Allerdings umfasst der Schutz einer Betriebsausfallversicherung i.d.R. den klassischen Schutz gegen Betriebsunterbrechung aufgrund von Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstal-, Sturm- oder Hagelschäden ebenfalls. Auch die Gefahr einer quarantänebedingten Betriebsschließung kann durch eine Betriebsausfallversicherung abgedeckt werden.

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