Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die klassisch oder fondsgebunden mit oder ohne Garantien ausgestaltet werden kann. Als Zusatzversicherungen können Berufsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrenten vereinbart werden. Das Kapital kann verrentet oder als Einmalzahlung in Anspruch genommen werden.

Der Arbeitgeber fungiert als:

  • Versicherungsnehmer
  • Beitragszahler (auch bei Entgeltumwandlung, wobei hierbei wirtschaftlich die Beiträge dem AN zugerechnet werden)

Der Arbeitnehmer ist:

  • versicherte Person
  • bezugsberechtigt

Schematisch sieht eine Direktversicherung wie folgt aus:

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